Schlagwort: Strafprozessrecht

RA-Lehnert, Fachanwalt Strafrecht Berlin

Das Recht zu schweigen in Theorie und Praxis – von einem Rechtsanwalt in Berlin

Immer wieder wird man als Anwalt gefragt, ob man als Beschuldigter auf Fragen der Polizei oder Staatsanwaltschaft antworten muss. Die Antwort lautet Nein!

Im Gerichtssaal wird man bei der sog. richterlichen Vernehmung darauf hingewiesen, dass es einem freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht. Dann aber kann es zu spät sein. Denn ein Geständnis, das einmal ausgesprochen wurde bleibt in der Welt. Continue reading „Das Recht zu schweigen in Theorie und Praxis – von einem Rechtsanwalt in Berlin“